Einreisebestimmungen Eritrea

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Reisen nach Eritrea, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Von der Einreise nach Eritrea auf dem Landweg wird jedoch abgeraten. Vor allem vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti warnt das auswärtige Amt.

Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras – mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti – eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden: Vermeiden Sie Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, unbefestigten Straßen. Abseits von Straßen kann eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie außerdem das Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (die betrifft sämtliche Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) und militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Bereits kleine Verstöße können hierbei zu erheblichen Schwierigkeiten mit der örtlichen Polizei führen. In Eritrea gibt es keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit werden von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor ihrer Reise kontaktieren Sie ggfs. die Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Leave a Reply